Pensionserhöhung? – Pensionsentwertung!

Unsere WFF-Pensionen sollen 2023 bei einer Inflation von 8,5% um 3% erhöht werden; dazu soll es eine Einmalzahlung in der Höhe einer Monatspension geben.

Was bedeutet das für WohlfahrtsfondspensionistInnen ?

Zunächst einmal: erhöht wird nur ein Teil der Pension, nämlich Grund- und Ergänzungsleistung; die Zusatzleistung, obwohl auch umlagefinanziert, wird nicht erhöht (der Pensionsanteil aus dem KDV ebenfalls nicht, aber der ist natürlich anders zu betrachten)

Die Gesamtpensions „erhöhung“ liegt also deutlich unter 3%.

Rechenbeispiel:

Grundleistung (GL) und Ergänzungsleistung (EL) 740 Euro davon 3% sind 22,2 Euro
Zusatzleistung 195 Euro
Kapitaldeckungsverfahren 122 Euro
Gesamtpension 1057 Euro

Umlagefinanzierter Anteil der Gesamtpension (GL + EL + Zusatzleiszung) = 935 Euro, + 22,2 Euro (3% von GL +EL) = 957,2 Euro

957,2 Euro entspricht 102,4% von 935 Euro

Auch der Wert der Einmalzahlung einer zusätzlichen Monatspension ist rasch entzaubert. (Es hat eben einen guten Grund, warum sich weder eine Gewerkschaft noch unsere Kammer bei Gehaltsverhandlungen auf Einmalzahlungen anstelle prozentueller Erhöhungen einläßt!):

Rechenbeispiel:

740 Euro um die tatsächliche Inflation von 8,5% erhöht wären 803 Euro,
740 Euro um 3% erhöht sind hingegen lediglich 762 Euro,
das macht monatlich eine Differenz von etwa 41 Euro, oder (x14) eine jährliche Differenz von 574 Euro .

Selbst wenn es zukünftig eine vollständig Valorisierung geben sollte, so steht nach 10 Jahren der Einmalzahlung von 1057 Euro ein Verlust von 5740 Euro gegenüber.

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