Erhöhung der Grundpension um 7,6% – ein erster Schritt, aber noch lange kein Grund für Zufriedenheit.

Immerhin wurde die rollierende Inflation ausgeglichen, aber eben nur für einen Pensionsteil, nämlich die Grundpension (Grundleistung plus Ergänzungsleistung), nicht für die Zusatzleistung, die Gesamtpensionserhöhng ist also wieder einmal geringer und wird neuerlich unterhalb der Inflationsrate liegen.

Und weiterhin gibt es keinen – auch nur teilweisen – Ausgleich sowohl für die geleistete Altlast als auch für den jahrelangen Wertverlust unserer Pensionen.

Scroll to top